Unser Ziel ist es, Ihnen nach einem Unfall schnelle, unabhängige und präzise Unterstützung zu bieten. Mit professionellen Kfz-Gutachten schaffen wir die Grundlage für Klarheit und Transparenz – genau dann, wenn Sie es am meisten brauchen.
Wenn sich ein Kfz-Haftpflichtschaden ereignet hat, ist gemäß § 249 BGB der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten den unfallbedingten Schaden zu ersetzen. Für den Schadenersatz kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Berücksichtigt und ersetzt werden sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfallereignis erforderlich sind.
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